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SICHERHEIT

Technische und organisatorische Maßnahmen

Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag. Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO für PersoHR.

Version v1.2-2026-10Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026

Diese Seite ist die Anlage zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen („TOMs“), auf die Abschnitt 7 des Auftragsverarbeitungsvertrags unter /legal/dpa verweist. Die nachstehenden Maßnahmen sind die derzeit geltenden; sie können von Zeit zu Zeit aktualisiert werden, sofern eine Aktualisierung das Gesamtsicherheitsniveau nicht wesentlich verringert.