BARRIEREFREIHEIT
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wie sich PersoHR dazu verpflichtet, sein Produkt für alle nutzbar zu machen, und wie Sie eine Barriere melden können.
PersoHR strebt an, seine Webanwendung und seine öffentliche Marketingwebsite für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen, einschließlich Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen. Diese Erklärung beschreibt unsere derzeitige Verpflichtung, den angestrebten Standard, die bekannten Einschränkungen und das Verfahren zur Meldung einer Barriere.
1. Zielstandard
Wir streben die Konformität mit WCAG 2.2 Stufe AA (Web Content Accessibility Guidelines des World Wide Web Consortium) an. Neue Seiten und Komponenten werden gegen diesen Standard entworfen und entwickelt; ältere Produktbereiche werden geprüft und nach und nach auf das gleiche Niveau gebracht. Wir beobachten relevante EU-Gesetzgebung zur Barrierefreiheit, einschließlich des European Accessibility Act (Richtlinie 2019/882) und der Beschaffungsnormen EN 301 549.
2. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für persohr.eu (die öffentliche Marketingwebsite) und app.persohr.eu (die authentifizierte PersoHR-Anwendung). Drittdienste, in die PersoHR integriert ist — zum Beispiel Stripe Checkout, Stripe Billing Portal, Slack und Mattermost — fallen nicht darunter; diese haben ihre eigenen Erklärungen zur Barrierefreiheit.
3. Bekannte Einschränkungen
Wir erfüllen noch nicht jedes WCAG-2.2-AA-Erfolgskriterium auf jeder Seite. Bekannte Lücken, an denen wir arbeiten: Einige Bestandsdatentabellen geben den Sortierzustand noch nicht an Screenreader weiter; einige Diagrammvisualisierungen verlassen sich allein auf Farbe und benötigen Muster-Fallbacks; einige PDF-Dokumente, die von den Exportfunktionen erzeugt werden, sind noch nicht für Screenreader getaggt. Wir aktualisieren diese Liste, sobald Lücken geschlossen sind.
4. Bewertungsmethode
Wir stützen uns derzeit auf eine Selbstbewertung, die manuelles Tastatur-only-Testing, automatisierte axe-core-Scans in unserer CI-Pipeline und einen Abgleich mit der WCAG-2.2-AA-Checkliste kombiniert. Eine unabhängige Drittprüfung haben wir noch nicht beauftragt; wir beabsichtigen, dies vor Ende 2026 zu tun, und werden diese Erklärung aktualisieren, sobald der Bericht vorliegt.
5. Eine Barriere melden
Wenn Sie einen Teil von PersoHR aufgrund einer Barrierefreiheits-Barriere nicht nutzen können, teilen Sie es uns bitte mit. Wir bestätigen Ihre Meldung innerhalb von 5 Werktagen und streben an, innerhalb von 30 Tagen eine Lösung oder einen Workaround bereitzustellen. Senden Sie eine E-Mail an accessibility@persohr.eu mit der Seiten-URL, was Sie tun wollten, der verwendeten Hilfstechnologie und etwaigen Fehlermeldungen. Sie können auch privacy@persohr.eu schreiben oder uns postalisch erreichen unter Labb Holding Ltd, Anthipolochagou Georgiou M.Savva 26, Shop 1-2, 8201 Paphos, Zypern.
6. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie in einem Mitgliedstaat leben, der den European Accessibility Act umgesetzt hat, und mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an Ihre nationale Durchsetzungsstelle für Barrierefreiheit wenden. Die aktuelle Liste der Kontaktstellen wird von der Europäischen Kommission unter https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental-rights/disability/disability-rights_en geführt. Zypern hat den Commissioner for Administration and Protection of Human Rights (Ombudsman) als Durchsetzungsstelle benannt.