Gutes Onboarding entscheidet maßgeblich darüber, ob eine neue Mitarbeiterin oder ein neuer Mitarbeiter bleibt. Studien zeigen immer wieder: Wer einen strukturierten Onboarding-Prozess durchläuft, ist nach einem Jahr mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit noch im Unternehmen. In kleinen Betrieben besteht Onboarding jedoch häufig darin, einen Laptop zu schicken und den Rest dem Zufall zu überlassen.
Diese Checkliste richtet sich an Arbeitgeber in der EU, die ein kleines Team führen. Sie zeigt, was zu tun ist, was gesetzlich vorgeschrieben ist – und was die meisten vergessen.
Die Woche zwischen Vertragsunterschrift und Arbeitsbeginn ist der häufigste Schwachpunkt im Onboarding-Prozess. Der Vertrag ist unterschrieben – und dann passiert nichts mehr, bis die Person am ersten Tag vor der Tür steht.
Bevor mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters begonnen wird, muss eine Datenschutzerklärung ausgehändigt werden. Dies ist eine Pflicht gemäß Art. 13 DSGVO und muss folgende Angaben enthalten:
- Welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden
- Die Rechtsgrundlage für jede Art der Verarbeitung
- An wen Daten weitergegeben werden (Lohnbuchhaltung, Altersvorsorgeträger usw.)
- Wie lange Daten gespeichert werden
- Die Betroffenenrechte nach DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit)
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, sofern vorhanden
Dies ist nicht dasselbe wie eine Einwilligungserklärung. Die meisten Verarbeitungsvorgänge im Beschäftigungsverhältnis stützen sich auf die Vertragserfüllung oder eine rechtliche Verpflichtung – nicht auf Einwilligung. Der Datenschutzhinweis dient der Transparenz, nicht der Genehmigung.
Der erste Tag gibt den Ton an. Das Ziel ist einfach: Die neue Person soll das Gefühl haben, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.
Die neue Mitarbeiterin oder den neuen Mitarbeiter im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) erfassen. Gemäß Art. 30 DSGVO sind Unternehmen ab 250 Beschäftigten zur Führung eines solchen Verzeichnisses verpflichtet. Für kleinere Betriebe empfiehlt es sich dennoch – es spart erheblich Zeit, wenn es zu einer Prüfung kommt.
In der ersten Woche geht es ums Verstehen. Die neue Person braucht Kontext: Woran wird gearbeitet, wer sind die wichtigsten Ansprechpersonen, und wie werden Entscheidungen getroffen?
Die Probezeit ist in den EU-Ländern sehr unterschiedlich geregelt. Stellen Sie sicher, dass die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter über die Probezeitregelung und deren Bedeutung in Ihrem Land informiert ist.
| Land | Maximale Probezeit | Kündigungsfrist während der Probezeit |
|---|
| Deutschland | 6 Monate | 2 Wochen |
| Frankreich | 1–4 Monate je nach Funktion; einmalige Verlängerung möglich | Variabel |
| Niederlande | 1–2 Monate je nach Vertragslaufzeit | Sofort (keine Kündigungsfrist) |
| Belgien | Variiert nach Funktion und Branche | Verkürzt, variiert |
| Spanien | 6 Monate für qualifizierte Stellen, 2 Monate für sonstige | Sofort |
| Italien | Je nach Tarifvertrag, in der Regel 3–6 Monate | Sofort |
Die Probezeit muss im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Mündliche Absprachen sind in den meisten EU-Ländern nicht rechtswirksam.
Am Ende des ersten Monats sollte die neue Person bereits einen spürbaren Beitrag leisten. Ist das nicht der Fall, ist es wichtig, frühzeitig das Gespräch zu suchen – und nicht erst am Ende der Probezeit.
Warten Sie nicht auf das Halbzeit-Probegespräch, um Probleme anzusprechen. Ein kleines Problem in Woche 3 lässt sich deutlich leichter lösen als eines, das sich bis Woche 10 aufgestaut hat.
Den Datenschutzhinweis nicht vor der Datenerhebung aushändigen. Sobald Sie nach einer Bankverbindung fragen, werden personenbezogene Daten verarbeitet. Der Datenschutzhinweis muss zuerst kommen.
Fristen zur Sozialversicherungsanmeldung übersehen. In Deutschland beispielsweise drohen Bußgelder, wenn Mitarbeitende nicht rechtzeitig bei der Krankenkasse angemeldet werden. Die Frist ist knapp – sie beginnt in der Regel mit dem Beschäftigungsstart, nicht 30 Tage später.
Nichtssagende Vorstellungen. „Das ist Sarah, unsere neue Marketingkollegin" ist keine Vorstellung. Geben Sie neuen Mitarbeitenden Kontext: Wer ist die Person, und warum werden sie miteinander zusammenarbeiten?
Probezeitgespräche auf den letzten Drücker. Die Probezeit soll eine fundierte Entscheidung ermöglichen. Das setzt echte Beobachtung und strukturiertes Feedback voraus. Wer die Zwischengespräche auslässt und erst in Woche 11 einer 12-wöchigen Probezeit das Gespräch sucht, verschenkt eine wichtige Chance.
Kein Offboarding-Plan im Onboarding-Prozess. Das klingt widersprüchlich, ist es aber nicht: Legen Sie von Anfang an fest, wie Zugänge entzogen werden, wie Wissen übergeben wird und wie mit Daten umgegangen wird, wenn jemand das Unternehmen verlässt. Das lässt sich am besten regeln, solange noch gute Stimmung herrscht.
Ein strukturierter Onboarding-Prozess erfordert einmalig Aufbauarbeit – spart aber bei jeder weiteren Einstellung ein Vielfaches dieser Zeit. In kleinen Teams geht es nicht darum, einen bürokratischen Ablauf zu schaffen, sondern um eine konsistente und durchdachte Erfahrung, die jeder neuen Person eine echte Chance gibt, erfolgreich zu werden.